Wem soll mann/frau glauben? Mit dieser Fragestellung fängt das Dilemma bereits an und ich fürchte, es bleibt verworren und wir die Antwort schuldig.
Auf jeden Fall ist die/der Betroffene in der Beweisschuld; sie/er muss beweisen, dass … Und hier denken sich kluge Köpfe Kriterien aus, die vorliegen und beweisbar sein müssen, damit wie in diesem Falle, von Vergewaltigung geredet werden kann. Erst dann, kann geurteilt und Strafen verhängt werden. Oder auch nicht!
Ein Gewalttäter gibt die Verantwortung für die, von ihm ausgeübte, Gewalttat an das Opfer ab. Er tut dies vor der Tat, während der Tat und nach der Tat. Das Opfer seinerseits, nimmt diese Verantwortung an – sie/er denkt und fühlt sich schuldig. Zusätzlich zu den erlittenen körperlichen und seelischen Qualen, plagen die Betroffenen Schuldgefühle an der eigenen Not.
Um zumindest diese Qual zu lindern, wäre es dringend von Nöten, dass der Rechtsstaat diese Verschiebung und Verschleierung der Verantwortung für die Gewalttat klarstellt; nämlich zu dem Täter_in.